Vermietung Wohnungen

WBS für mindestens 71,5 m² zwingend erforderlich

 

Liegenschaft: 431.012

 

45888 Gelsenkirchen

Bulmkerstr. 10 -12

 

71,5m², 3,5 Zimmer, Küche, Bad,

Kellerraum,PKW Stellplatz auf Wunsch, zusätzlich 25,00 €

 

Kaltmiete 330,00 €,

Betriebskostenvorauszahlung 220,00 €

Kaution 660,00 €

 

frei nach Absprache

Dachgeschoss Etage 3 von 3

Wohnfläche ca. 71,5 m²

Nutzfläche ca. 71,5 m²

Zimmer: 3,5, Schlafzimmer: 2, Badezimmer: 1

Haustiere Nein

Stellplatz Außenstellplatz, zusätzlich 25,00 €

 

Kaltmiete 330,00 €

Nebenkosten + 145,00 €

Heizkosten + 75,00 €

Gesamtmiete 550,00 €

Kaution 660,00 €

 

Baujahr: 2014

Objektzustand: Neuwertig

Qualität der Ausstattung: Normal

Heizungsart: Fernwärme

 

Die Wohnung befindet sich in einem 12 Familienhaus.

 

Die Dachgeschosswohnung ist sowohl über Treppe als auch über Aufzug zu erreichen.

 

Für die Belegung der Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein zwingend erforderlich.

 

Es stehen ausreichend Parkplätze stehen zur Verfügung.

 

Hinter den Haus befindet sich ein Sandkasten.

 

Ausstattung:

- Wohnräume in Weiß

- Bad mit Wanne, modernen Fliesen

- Laminatboden in allen Wohnräumen

- Zugang zum Balkon vom Wohnzimmer und Küche

- Sandkasten und PKW Stellplatz direkt am Objekt

 

Lage: Grüne Halden, monumentale Industriedenkmäler und eine breite Industriekultur – in Gelsenkirchen lässt sich vieles entdecken, was von einer interessanten Vergangenheit berichtet aber auch einen Blick in die Zukunft gewährt. Eine lebenswerte Stadt im Ruhrgebiet, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad entdeckt werden kann.

 

Sonstiges: Wohnberechtigungsschein für mindestens 71,5 m² zwingend.

 

Das Gebäude unterliegt der Belegungsbindung, da mit öffentlichen Mitteln gefördert. Vermietung kann nur mit Wohnberechtigungsschein für mindestens 71,5 m² erfolgen. Den WBS bekommen Sie bei der Stadt Gelsenkirchen, Rottmannsiepe 5, 45875 Gelsenkirchen, Frau Ogrzall Zimmer 50 / 5. OG Telefon 0209 169-4615.

 

Keine Mieterprovision.